Sie betreiben Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR)?
Die Ertragsbesteuerung erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz. Ob Sie dem
Gewerbesteuergesetz oder dem Umsatzsteuergesetz unterliegen, hängt ganz von der
Art des Unternehmensgegenstands und manchmal auch von der Größe Ihres
Unternehmens ab.
Die Einzelunternehmen unterscheiden sich im wesentlichen dadurch, ob sie Handelsunternehmen nach dem HGB oder Unternehmen nach dem BGB sind. Die GbR gehört zu den Gesellschaften, die einen gesellschaftsvertraglich festgelegten Unternehmenszweck verfolgen. Der Unternehmer haftet in immer mit seinem gesamten Vermögen.
Wird eine GbR zur Handelsgesellschaft, dann ist sie eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Die Gesellschafter haften ebenfalls mit ihrem gesamten Vermögen. Soweit einzelne Gesellschafter ihre Haftung beschränken möchten, eignet sich hierzu die Kommanditgesellschaft (KG). Die Haftung eines jeden Kommanditisten ist dann auf seine Hafteinlage beschränkt. Unbeschränkt haftet jeder Komplementär.
OHG und KG gehören zu den Personenhandelsgesellschaften. Ebenfalls die GmbH & Co KG. Komplementär, also Vollhafter, ist hier die GmbH. Die Ertragsbesteuerung erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz, individuell für jeden Gesellschafter. Bei der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist Steuersubjekt die Gesellschaft selbst.
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