PRIVATPERSONEN UND SELBSTSTÄNDIGEUNTERNEHMEN UND GESELLSCHAFTEN

Erträge – ganz individuell!

Arbeitnehmer und Beamte

Die eigene Arbeitskraft und das berufliche Geschick sind für Arbeitnehmer und Beamte meist das größte Kapital. Immer mehr Arbeitnehmer erzielen aber schon während der Erwerbsphase immer häufiger auch Erträge aus anderen Einkunftsquellen. So beispielsweise aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus einer Nebentätigkeit.

Auch der Abseits von Einkünften liegende private Bereich ist steuerlich höchst interessant. Ob Feibeträge für Kinder oder die Begünstigung von Handwerkerleistungen, der Abzug von Aufwendungen für die Pflege oder Unterstützung von Angehörigen, oder der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersversorgung – der Beratungsbedarf steigt erheblich und professionelle Beratung zahlt sich dann aus.


Freiberufler und Gewerbetreibende

Unternehmen widmen wir an anderer Stelle einen gesonderten Unternehmensbereich, weil dort der Beratungsbedarf in steuerlicher als auch betriebswirtschaftlicher Hinsicht sehr groß ist. Aber Unternehmer haben auch einen steuerlich relevanten privaten Bereich. Das zeigt sich deutlich am Mantelbogen, der von allen Einkommensteuerpflichtigen gleichermaßen zu unterzeichnen ist. Kinderbetreuung und Unterstützung von Angehörigen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Berücksichtigung von Handerwerkerleistungen reduzieren hier ebenso die Steuerlast.

Selbständige müssen ihre gesamte Altersversorgung traditionell aus eigenen Mitteln aufbauen. Vermögensanlagen im privaten Bereich, wie Immobilien- oder Geldanlagen, spielen daher schon immer eine große Rolle.


Vermieter und Kapitalanleger

Wer in ein Gebäude investiert, will dies vorher gut überlegen. Ganz gleich, ob es um die Anschaffung oder Modernisierung geht. Die Fungibilität ist natürlich geringer als bei einer Geldanlage. Die Rendite wird natürlich immer auch von der Wertentwicklung beeinflusst. Die muss nicht bei jedem Objekt nach oben gehen. Dieses Risiko trägt natürlich auch die ein oder andere Geldanlage.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und fassen Sie bei Anlageobjekten keine schnellen Entschlüsse. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.


Land- und Forstwirte

Land- und Forstwirte befinden sich in einer besonderen Situation. Die Hofstelle und die landwirtschaftliche Fläche sollen regelmäßig als Einheit insgesamt auf einen Nachfolger übertragen werden. Dieser verpflichtet sich häufig, die Aufwendungen für Wohnung, Verpflegung oder Pflege der Übergeber zu tragen.

Diese Aufwendungen können bei entsprechender vertraglicher Regelung als dauernde Last vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden. Eine steuerliche Beratung sollte rechtzeitig vor der vertraglichen Vereinbarung erfolgen.


Rentner und Pensionäre

Ein pensionierter Staatsanwalt aus Westfalen hatte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Klage dem Grunde nach zwar Erfolg, letztlich aber einen Pyrrhussieg errungen. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten aller gesetzlich Versicherter war geboren. Dies hat eine höhere Besteuerung aller gesetzlichen Renten zur Folge.

Im Gegenzug werden seit dem Jahr 2002 aber private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich stärker gefördert. Soweit gleichzeitig auch andere Einkünfte vorliegen, sollten Rentner überprüfen, ob sie steuerpflichtig geworden sind. Auf der anderen Seite versäumen es Rentner sehr oft, einbehaltene Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in erheblicher Höhe vom Finanzamt zurück zu fordern.



Gerne überprüfen wir Ihre Steuerpflicht. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

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