Erträge – ganz individuell!
Arbeitnehmer und Beamte
Die eigene
Arbeitskraft und das berufliche Geschick sind für Arbeitnehmer und Beamte meist das größte Kapital. Immer mehr Arbeitnehmer erzielen aber schon während der Erwerbsphase immer häufiger auch Erträge aus anderen Einkunftsquellen. So beispielsweise aus
Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung oder aus einer
Nebentätigkeit.
Auch der Abseits von Einkünften liegende private Bereich ist steuerlich höchst interessant. Ob Feibeträge für Kinder oder die Begünstigung von Handwerkerleistungen, der Abzug von Aufwendungen für die Pflege oder Unterstützung von Angehörigen, oder der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersversorgung –
der Beratungsbedarf steigt erheblich und professionelle Beratung zahlt sich dann aus.
Freiberufler und Gewerbetreibende
Unternehmen widmen wir an anderer Stelle einen gesonderten Unternehmensbereich, weil dort der Beratungsbedarf in steuerlicher als auch betriebswirtschaftlicher Hinsicht sehr groß ist. Aber
Unternehmer haben auch einen steuerlich relevanten
privaten Bereich. Das zeigt sich deutlich am Mantelbogen, der von allen Einkommensteuerpflichtigen gleichermaßen zu unterzeichnen ist. Kinderbetreuung und Unterstützung von Angehörigen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Berücksichtigung von Handerwerkerleistungen reduzieren hier ebenso die Steuerlast.
Selbständige müssen ihre gesamte Altersversorgung traditionell aus eigenen Mitteln aufbauen.
Vermögensanlagen im privaten Bereich, wie Immobilien- oder Geldanlagen, spielen daher schon immer eine große Rolle.
Vermieter und Kapitalanleger
Wer in ein Gebäude investiert, will dies vorher gut überlegen. Ganz gleich, ob es um die Anschaffung oder Modernisierung geht. Die Fungibilität ist natürlich geringer als bei einer Geldanlage. Die
Rendite wird natürlich immer auch von der
Wertentwicklung beeinflusst. Die muss nicht bei jedem Objekt nach oben gehen. Dieses
Risiko trägt natürlich auch die ein oder andere Geldanlage.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und fassen Sie bei Anlageobjekten
keine schnellen Entschlüsse. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.
Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte befinden sich in einer besonderen Situation. Die
Hofstelle und die landwirtschaftliche Fläche sollen regelmäßig als Einheit insgesamt auf einen
Nachfolger übertragen werden. Dieser verpflichtet sich häufig, die Aufwendungen für Wohnung, Verpflegung oder Pflege der Übergeber zu tragen.
Diese Aufwendungen können bei entsprechender vertraglicher Regelung als dauernde Last vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden.
Eine steuerliche Beratung sollte rechtzeitig vor der vertraglichen Vereinbarung erfolgen.
Rentner und Pensionäre
Ein pensionierter Staatsanwalt aus Westfalen hatte beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Klage dem Grunde nach zwar Erfolg, letztlich aber einen Pyrrhussieg errungen.
Die
nachgelagerte Besteuerung der Renten aller gesetzlich Versicherter war geboren. Dies hat eine höhere Besteuerung aller
gesetzlichen Renten zur Folge.
Im Gegenzug werden seit dem Jahr 2002 aber private
Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich stärker gefördert. Soweit gleichzeitig auch andere Einkünfte vorliegen, sollten
Rentner überprüfen, ob sie steuerpflichtig geworden sind. Auf der anderen Seite versäumen es Rentner sehr oft, einbehaltene
Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
in erheblicher Höhe vom Finanzamt zurück zu fordern.
Gerne überprüfen wir Ihre Steuerpflicht. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.